Sehschule  

Eine Sehschulung ist immer dann angezeigt, wenn das beidäugige zentrale Sehen gestört ist. Dies tritt am häufigsten in der Kindheit auf und muss sofort behandelt werden..

Eine Schielbehandlung sollte bei Kleinkindern spätestens ab dem 1. Lebensjahr beginnen. 

Wenn sich in der Kindheit das Sehvermögen ungleich entwickelt, erfolgt das Sehen zunehmend mit dem besseren Auge. Das schwächere Auge wird nicht mehr gefordert und weicht in Schielstellung ab. Die für das räumliche Sehen notwendige zentrale Fixation rutscht auf eine periphere Netzhautstelle. Die Kinder haben Doppelbilder und sehen nicht mehr stereoskopisch. Es stellt sich zunehmend im betroffenen Auge eine Sehschwäche ein, die zum Sehschärfenverfall führt. Bei Kleinkindern, die einer rechtzeitigen Sehschulbehandlung zugeführt werden, kann das verhindert werden. 

Bei Erwachsenen kommt eine Sehschulbehandlung bei Doppelbildstörungen in Fragen z.B. durch:

  • Schlaganfall
  • Durchblutungsstörungen
  • Diabetes

etc.

Die Sehschulbehandlung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Lehrorthoptistin.